W. Schütt GmbH

Die Markenwerkstatt W. Schütt GmbH

Fahrtenschreiberprüfung §57b

Sie können die Prüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers bei uns durchführen lassen.
Vereinbaren Sie hierzu gerne telefonisch oder per Email einen Termin bei uns.

Neben dem zuverlässigen Erreichen des Ziels ist es auch wichtig, den Weg dorthin genau zu dokumentieren. 
Wir übernehmen gerne die anstehende Prüfung sowie die vorgeschriebene Verdachtsprüfung des Gesetzgebers. 
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten anfallen können. 
Außerhalb der Zweijahresfrist gibt es weitere Gründe für eine Prüfung, die wir gerne für Sie übernehmen: 

nach jedem Einbau oder Reparatur der Fahrtenschreibeoder Kontrollgeräteanlage, nach jeder Änderung der 
Wegdreh- oder Wegimpulszahl, bei Änderung des wirksamen Reifenumfangs und wenn die UTC-Zeit mehr als die vorgeschriebene maximal zulässige Differenz abweicht. 
Bei weiteren Fragen rufen Sie gerne an.