Fahrtenschreiberprüfung §57b
Sie können die Prüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers bei uns durchführen lassen.
Vereinbaren Sie hierzu gerne telefonisch oder per Email einen Termin bei uns.
Neben dem zuverlässigen Erreichen des Ziels ist es auch wichtig, den Weg dorthin genau zu dokumentieren.
Wir übernehmen gerne die anstehende Prüfung sowie die vorgeschriebene Verdachtsprüfung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten anfallen können.
Außerhalb der Zweijahresfrist gibt es weitere Gründe für eine Prüfung, die wir gerne für Sie übernehmen: